Kriterien und Modalitäten
Der SSP Abtei vergibt keine Subventionen und Zuschüsse.
Bei der Auszahlung des Kilometergeldes an die Eltern der anspruchsberechtigten Schüler haltet man sich an die Kriterien, welche mit Beschluss der Landesregierung 3555 vom 06.10.2008 und Abänderungsbeschluss 835 vom 17.05.2010 genehmigt worden sind.
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Bei der Auszahlung des Kilometergeldes an die Eltern der anspruchsberechtigten Schüler haltet man sich an die Kriterien, welche mit Beschluss der Landesregierung 3555 vom 06.10.2008 und Abänderungsbeschluss 835 vom 17.05.2010 genehmigt worden sind.
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